Geisterradler

Projekt "Geisterradler" der Kreisverkehrswacht Straubing e.V.

"Geisterradler gefährden" - unter diesem Motto startete die Kreisverkehrswacht zusammen mit der Polizeiinspektion Straubing und der Stadt Straubing im April 2014 eine Kampagne, die auf das unerlaubte Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Radverkehr hinweist. Insbesondere in Städten ist das Fahrrad ein beliebtes Fortbewegungsmittel, da viele Ziele mit dem Rad schneller und leichter als zu Fuß bzw. mit dem Pkw zu erreichen sind. Fahrradfahren ist umweltfreundlich, kostengünstig und gesund.
Täglich beobachten wir, dass Radwege von Radfahrern in falscher Richtung befahren werden. Schnell zum Ziel auf dem Radweg in falscher Richtung, das ist gefährlich, denn der Autofahrer, der aus einem Grundstück ausfährt oder abbiegt, übersieht den Geisterradler allzu leicht. Dadurch entsteht eine Unfallgefahr. Gefährdet ist der Geisterradler selber, da er von anderen Verkehrsteilnehmern leicht übersehen wird. Gefährdet werden auch Fußgänger und Kraftfahrer.
Viele Fahrradfahrer sind auch Kraftfahrer, jedoch verhalten sie sich als Radfahrer meist völlig anders. Als Autofahrer würde es ihnen niemals einfallen, eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung oder eine Fußgängerzone zu befahren. Als Radfahrer haben manche auch keine Hemmungen, schon einmal bei Rot über die Kreuzung zu fahren.
Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog sind für Radfahrer, die sich nicht an die geltenden Verkehrsregeln halten, folgende Verwarnungsgelder: fällig:

Radweg in nicht zulässiger Richtung befahren (Geisterfahrer) 20,-- €
Fußgängerbereich (Fußgängerzone) befahren 15,-- €
Rotlicht missachtet 45,-- €
Rotlicht missachtet, (Rotphase dauerte länger als 1 Sek.) 100,-- €
Gehör durch Kopfhörer beeinträchtigt (Walkman) 10,-- €
Mobiltelefon benutzt (Handy) 25,-- €


Die Kreisverkehrswacht Straubing e.V. hat keine Kosten gescheut, ein Faltblatt unter dem Titel "Geisterradler leben gefährlich" drucken zu lassen, in dem die Radfahrer auf die fälligen Verwarnungsgelder hingewiesen werden. Diese Flyer werden von der Polizei bei jeder sich bietenden Gelegenheit an die Radfahrer im Rahmen der Aktionswochen verteilt werden.

Die Kreisverkehrswacht Straubing e.V. hat keine Kosten gescheut, ein Faltblatt unter dem Titel "Geisterradler leben gefährlich" drucken zu lassen, in dem die Radfahrer auf die fälligen Verwarnungsgelder hingewiesen werden. Diese Flyer werden von der Polizei bei jeder sich bietenden Gelegenheit an die Radfahrer im Rahmen der Aktionswochen verteilt werden.

Dass das unerlaubte Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung nach wie vor eine der Hauptunfallursachen im Radverkehr darstellt, belegen die folgenden Unfallzahlen im Stadtgebiet Straubing:

  2010 2011 2012 2013
VU mit Geisterradler 24 18 17 19
dabei verletzt 23 17 16 17
schwer verletzt 3 3 0 6
leicht verletzt 20 14 16 11
getötet 0 0 0 0


Über die letzten Jahre hinweg kristallisierte sich insbesondere als Unfallschwerpunkt die Gabelsbergerstraße / Wittelsbacherhöhe heraus. Danach folgen der Stadtgraben, die Ittlinger Straße, die Passauer Straße, Chamer Straße und Landshuter Straße. Auf den übrigen Straßen im Stadtgebiet waren fast keine Verkehrsunfälle mit Geisterradler zu verzeichnen, obwohl dort auch nach wie vor solche unterwegs sind.
An diesen Unfallschwerpunkten wird die Kreisverkehrswacht Straubing e.V. und die Stadt Straubing mit großen Tafeln mit der Aufschrift " Geisterradler gefährden" für mehr Verkehrssicherheit werben. Dabei werden an diesen unfallträchtigen Stellen die Schilder so angebracht werden, dass sie nur für den Geisterradler sichtbar sind. Der Radfahrer, der in der richtigen Richtung fährt, kann diese Hinweisschilder nicht sehen und wird diese auch nicht wahrnehmen, denn sie sollen nur den "Geisterradler" auf sein Fehlverhalten hinweisen.

Der Geisterradler gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch entgegenkommende Radfahrer.
Wann darf ich auf der linken Radwegseite fahren?
Das linksseitige Fahren auf Radwegen ist nur dann gestattet, wenn es explizit am Beginn eines Radweges durch

Zeichen 237
Zeichen 240
Zeichen 241

angeordnet ist.


Diese Schilder müssen nach jeder Unterbrechung des Radweges - also nach jeder Kreuzung oder Einmündung erneut vorhanden sein, ansonsten ist das Fahren auf der linken Seite nicht mehr zulässig.
Selbiges gilt auch für Gehwege, die für Radfahrer freigegeben sind. Ist das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" an einem Gehweg nicht vorhanden, so muss der Radfahrer auf der Fahrbahn weiterfahren. Das Ausweichen auf den Gehweg ist unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ausnahme:
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist dann besondere Rücksicht zu nehmen

Wann darf ich in der Fußgängerzone fahren?



Diese Schilder müssen nach jeder Unterbrechung des Radweges - also nach jeder Kreuzung oder Einmündung erneut vorhanden sein, ansonsten ist das Fahren auf der linken Seite nicht mehr zulässig.
Fußgängerzonen sind grundsätzlich nicht für den Fahrzeugverkehr geöffnet, also auch nicht für Radfahrer. Allerdings werden oftmals nicht nur für den Lieferverkehr, sondern auch für den Radverkehr durch das Anbringen von Zusatzschildern Ausnahmen gemacht. Trotzdem gilt: Fußgänger haben im Fußgängerbereich absoluten Vorrang - auch gegenüber Radfahrern. Radfahrer dürfen ebenso wie Pkw nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und Fußgänger weder behindern noch gefährden. Die Aktion der Kreisverkehrswacht Straubing e.V. soll eine klare Botschaft an diejenigen Radfahrer sein, die sich nicht an die geltenden Verkehrsregeln halten und zum Nachdenken anregen. Darüber hinaus möchte die Kreisverkehrswacht Straubing mit dieser Aktion einen weiteren Beitrag für die Verkehrssicherheit in Straubing leisten. Da von einer Prävention ohne Repression in aller Regel kein Erfolg zu erwarten ist, wird diese Aktion in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Straubing durchgeführt. Dabei wird nicht nur auf das Fehlverhalten des Radfahrers im Vordergrund stehen, sondern auch der Deliktsbereich "Fahrraddiebstähle" sowie "Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Fahrräder".
Selbiges gilt auch für Gehwege, die für Radfahrer freigegeben sind. Ist das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" an einem Gehweg nicht vorhanden, so muss der Radfahrer auf der Fahrbahn weiterfahren. Das Ausweichen auf den Gehweg ist unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

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