„FAHR-TÜCHTIG“

veröffentlicht am 04.05.2026
von Dieter Kluske

*Quelle: Deutsche Verkehrswacht e.V. / Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.


Mai 2026: Die Risiken von Medikamenten im Straßenverkehr, insbesondere in Kraftfahrzeugen, werden häufig unterschätzt. Viele Wirkstoffe schränken die Wahrnehmung und die Reaktionsfähigkeit ein. Kraft- und Radfahrende, die durch Medikamente in ihrer Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sind, gefährden nicht nur sich selbst, sondern alle Verkehrsteilnehmenden.

Die Kreisverkehrswacht Straubing e.V. unterstützt die Landstraßenplakataktion der Landesverkehrswacht Bayern e.V. Im aktuellen Plakat sollen auf die Gefahren der Auswirkungen von Medikamenten auf die Fahrtüchtigkeit hingewiesen werden. Wer Medikamente einnimmt und am Straßenverkehr teilnehmen will erhält nachfolgend wichtige Informationen, welche Ihre Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.

Von den in Deutschland zugelassenen Medikamenten können etwa 15 bis 20 Prozent die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Meist sind es verschreibungspflichtige Medikamente, die auf das Zentralnervensystem oder das Herz-Kreislauf-System wirken. Gerade in der Einstellungsphase sowie bei Dosisänderung sind fahrsicherheitsrelevante Wirkungen bei den o.g. Medikamentengruppen zu erwarten.

Besonders bei Multimedikation sind fahreignungsrelevante Beeinträchtigungen zu erwarten und oft nicht vorhersehbar. Der Anteil von Menschen mit einer Mehrfachverordnung ist hoch und steigt im höheren Lebensalter. Problematisch sind in diesem Zusammenhang u.a. Tranquilizer, Antidepressiva, Hypnotika und Opioide, da sie dämpfend wirken und das Reaktionsvermögen beeinträchtigen.

Zu Risiken und Nebenwirkungen …

Medikamente zur Behandlung von Erkrankungen und Linderung von Beschwerden können die Fahreignung verbessern oder wiederherstellen. Allerdings können nicht nur rezeptpflichtige, sondern auch freiverkäufliche Arzneimittel zum Risikofaktor beim Fahren werden.

… lesen Sie die Packungsbeilage …

Etwa 15 bis 20 Prozent der erhältlichen Medikamente wirken sich auf die Fahrtüchtigkeit aus. Wenn dies der Fall ist, muss es im Beipackzettel eindeutig festgehalten sein. Dort erfährt man ebenfalls, ob es sich um ein Kombipräparat handelt, also zum Beispiel ein Schmerzmittel mit einem aufputschenden Wirkstoff. Je nach körperlicher Verfassung können die verschiedenen Wirkungen unvorbereitet eintreten oder nachlassen.

… und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Apotheker.

Wer unsicher ist oder verschreibungspflichtige Medikamente benötigt, lässt sich am besten vom Hausarzt oder in der Apotheke beraten. Hierbei sollten auch Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten angesprochen werden, damit es nicht zu einem unverträglichen Mix kommt. Halten Sie sich an vorgegeben Dosierungen und Einnahme-Rhythmen und achten Sie bei der Fahrt auf körperliche Warnzeichen wie Benommenheit, Müdigkeit und Unaufmerksamkeit.

Die Landesverkehrswacht Bayern empfiehlt daher:
Steigen Sie nur ins Auto, wenn Sie sich fit und gesund fühlen.