Landstraßenplakat-Aktion „Abstand!“

von Ludwig Peter

Immer mehr Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer teilen sich heute den verfügbaren Platz im Verkehrsraum. Auch in Straubing wurden viele Maßnahmen umgesetzt, welche den Radverkehr steigern und sicherer machen sollen. Daher ist es besonders wichtig, aufeinander achtzugeben und sich an die Regeln zu halten, damit niemand gefährdet und das Unfallrisiko minimiert wird.

Besonders im Zusammenhang mit dem Radverkehr sind eine Reihe neuer Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Die wichtigsten Regeln stellt die Kreisverkehrswacht Straubing e.V. vor:

Mindestüberholabstand für Kraftfahrzeuge
Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter. Bleiben Sie beim Überholvorgang im Zweifel hinter dem Fahrrad und überholen Sie erst dann, wenn dies mit ausreichendem Seitenabstand möglich ist.

Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts
Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.

Vorsicht beim Ein- und Aussteigen
Schwere Verkehrsunfälle können auch bei 0 km/h passieren. Wer beim Aussteigen aus dem Auto den Schulterblick sowie den Blick in den Außenspiegel vergisst, riskiert einen „Dooring Unfall“, also eine Kollision von Rad Fahrenden mit einer geöffneten Tür. Achten Sie daher beim Ein- und Aussteigen stets darauf, dass andere Verkehrsteilnehmende nicht gefährdet werden.

Helfen kann hier der sogenannte „Holländer Griff“
Man öffnet die Autotür nicht mit der Hand, die der Tür am nächsten ist, sondern mit der anderen Hand - egal, ob man Fahrer oder Beifahrer ist oder vorn oder hinten sitzt. Bei dieser ungewohnten Bewegung dreht sich der gesamte Oberkörper und „zwingt“ den Aussteigenden gewissermaßen zum Schulterblick auf die Straße. Durch diese Bewegung sieht man rechtzeitig, ob sich ein Radfahrer im toten Winkel des Fahrzeugs nähert und kann warten, bis er vorbeigefahren ist.
Diese Art die Fahrzeugtüren zu öffnen wird so schon lange in Holland in der Fahrschule gelehrt, so dass er als „Holländer Griff“ bezeichnet wird.

Die Kreisverkehrswacht Straubing e.V. wirbt für ein freiwilliges Tragen eines Fahrradhelmes:
Die Kreisverkehrswacht Straubing e.V. unterstützt die Aktion „Ich trag Helm“ und tritt für die Förderung des freiwilligen Tragens von Radhelmen ein. Ein Fahrradhelm kann die Wahrscheinlichkeit für schwere Kopfverletzungen bei einem Sturz um bis zu 70 Prozent reduzieren. Deswegen wird unabhängig von der Altersgruppe für das Tragen eines Fahrradhelms geworben. Erwachsene werden zudem an ihre Vorbildfunktion gegenüber Kindern erinnert.

 

Quellen:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V., Deutsche Verkehrswacht e.V.

Bild: Deutsche Verkehrswacht

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