Bitte Licht einschalten!

von Ludwig Peter

Im Herbst werden die Tage kürzer es herrscht mehr Dunkelheit und auch Nebel beeinträchtigt die Sicht im Straßenverkehr. Die Verkehrswacht und die Kfz-Innung weißen mit der Aktion „Licht Test“ jedes Jahr darauf hin, dass die Beleuchtung am Kraftfahrzeug überprüft wird. 

Die Beleuchtung sollte jedoch nicht nur in Ordnung sein, sie muss auch den Sichtverhältnissen entsprechend eingeschaltet werden. Sehr häufig sieht man Verkehrsteilnehmende die ohne Licht oder nur mit Tagfahrlicht auf unseren Straßen unterwegs sind.

Gerade im Herbst ist eine funktionierende und richtig eingesetzte Beleuchtung aber wichtig um Unfällen vorzubeugen. Für Tagfahrlicht, Abblendlicht, Rücklicht, Nebelschweinwerfer und Nebelschlussleuchte gelten verschiedene Regelungen.

Tagfahrlicht:
Das Tagfahrlicht leuchtet automatisch sobald die Zündung an ist. Es leuchtet jedoch nur nach vorne und schaltet sich automatisch ab sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird.

Abblendlicht:
Während der Dämmerung, bei Dunkelheit und sonstiger Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse (z.B. Regen, Schnee, Nebel) müssen Fahr- und Rücklicht benutzt werden.
Gerade bei den jetzigen Licht- und Sichtverhältnissen genügt das Tagfahrlicht nicht, da es nur nach vorne leuchtet und das Rücklicht dunkel bleibt. Viele Autofahrende vergessen hier das Fahr- und Rücklicht einzuschalten. Die meisten verlassen sich auf die Fahrzeugtechnik und sind der irrigen Meinung, dass dies automatisch geschieht. Auch wenn das Fahrzeug mit einer automatischen Lichtschaltung versehen ist, funktioniert dies bei einsetzender Dämmerung und vor allem bei Nebel nicht.

Verlassen Sie sich also nicht nur auf die Technik – verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb eines Fahrzeugs ist immer der Fahrzeugführer/die Fahrzeugführerin.

Nebelscheinwerfer:
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen dürfen auch Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

Nebelschlussleuchten:
Nebelschlussleuchten dürfen nur benutzt werden, wenn bei Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. In allen anderen Fällen ist die Nutzung der Nebelschlussleuchten unzulässig.
Sobald die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt darf man nicht schneller als 50 km/h fahren.
Bei missbräuchlicher Benutzung drohen empfindliche Bußgelder.

Darum die Bitte der Kreisverkehrswacht an alle Verkehrsteilnehmenden:
Bitte Licht einschalten!

 

Weitere Informationen zu Themen der Verkehrssicherheit finden Sie auf unserer Homepage unter:
www.kreisverkehrswacht-straubing.de

 

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