Stärkung des Radverkehrs
Laut Aussage von Bundesminister Andreas Scheuer sollen die neuen Regeln insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer stärken. Dazu gibt es neue Verkehrszeichen, auch wenn diese aktuell in Straubing noch nicht zu sehen sind. Sollten man sie in einer anderen Stadt sehen und nicht entsprechend handeln, kann dies zu erheblichen Geldbußen oder gar Fahrverbot führen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, so der stellv. Vorsitzende, Dieter Kluske, der Kreisverkehrswacht Straubing.
Fahrradzonen
Künftig können Fahrradzonen von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. In Fahrradzonen dürfen auch Elektrokleinstfahrzeuge fahren. Werden in einer Fahrradzone auch andere Verkehrsarten zugelassen darf der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden.
Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
An ausgewählten Stellen kann von der Straßenverkehrsbehörde ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (u.a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge angeordnet werden. Ein neues Verkehrszeichen zeigt dies dem Verkehrsteilnehmer an. Verstöße gegen dieses Überholverbot werden mit empfindlichen Geldbußen von 150,00 bis 300,00 Euro sowie Eintragungen von einem oder zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und teilweise mit Fahrverbot von einem Monat geahndet.
Mindestabstand beim Überholen
Der Mindestabstand für Kfz-Führer beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und Nutzern von Elektrokleinstfahrzeugen beträgt innerorts 1,5m und außerorts 2,0m.
Grünpfeil für Radfahrer
Den Grünpfeil gibt es nun auch für Radfahrer, d.h. dort wo das Grünpfeilschild für Radfahrer angebracht ist, dürfen Radfahrer bei Rot nach rechts abbiegen sofern sie vorher angehalten haben.
Änderungen für Radfahrer
Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.
Außerdem dürfen auf Fahrrädern Personen mitgenommen werden, wenn die Fahrräder zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind. Der Fahrzeugführer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Was ändert sich sonst noch
Radfahrer sind besonders gefährdet an Kreuzungen und Einmündungen, da sie die schwächeren Verkehrsteilnehmer sind. Deshalb gelten folgende Änderungen oder Neuerungen:
- Mehr Sicherheit an Kreuzungen und Einmündungen erhofft man sich durch das Gebot, welches rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts dazu verpflichtet, nur noch mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
Mit der Einführung eines generellen Haltverbots auf Geh- und Radwegen sowie auf Fahrradschutzstreifen sollen diese Flächen für Radfahrer besser nutzbar gemacht werden. Auch bei Verstößen in diesen Fällen erhöhen sich mit 55,00 bis 70,00 Euro die Bußgelder deutlich und teilweise droht der Eintrag von einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Das Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungen erweitert sich auf 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, wenn rechts neben der Fahrbahn ein baulich angelegter Radweg verläuft.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Straßenverkehrsbehörden spezielle Park- und Ladezonen für Lastenfahrräder einrichten, die mit dem nachfolgenden Sinnbild gekennzeichnet werden.
Zusätzlich zu den vom Gesetzgeber erlassenen Regelungen empfiehlt die Kreisverkehrswacht Straubing Radfahrern grundsätzlich einen Helm und gut erkennbare Kleidung zu tragen.
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