Sichtbarkeit bringt Sicherheit im Straßenverkehr!
von Ludwig Peter
Fußgänger und Radfahrende sollten helle Kleidung tragen, die am besten über reflektierende Elemente verfügt.
Radfahrende schalten am besten auch tagsüber das Licht ein.
Sehr häufig sieht man motorisierte Verkehrsteilnehmende, die ohne Licht oder nur mit Tagfahrlicht auf unseren Straßen unterwegs sind
Gerade im Herbst ist eine funktionierende und richtig eingesetzte Beleuchtung wichtig, um Unfällen vorzubeugen. Für Tagfahrlicht, Abblendlicht, Rücklicht, Nebelschweinwerfer und Nebelschlussleuchte gelten verschiedene Regelungen.
Tagfahrlicht:
Das Tagfahrlicht leuchtet automatisch, sobald die Zündung an ist. Es leuchtet jedoch nur nach vorne und schaltet sich automatisch ab, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird.
Abblendlicht:
Während der Dämmerung, bei Dunkelheit und sonstiger Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse (z.B. Regen, Schnee, Nebel) müssen Fahr- und Rücklicht benutzt werden.
Bei Regen und Nebel genügt das Tagfahrlicht nicht, da es nur nach vorne leuchtet und das Rücklicht dunkel bleibt. Viele Autofahrende vergessen hier das Fahr- und Rücklicht einzuschalten. Die meisten verlassen sich auf die Fahrzeugtechnik und sind der irrigen Meinung, dass dies automatisch geschieht. Auch wenn das Fahrzeug mit einer automatischen Lichtschaltung versehen ist, funktioniert dies bei einsetzender Dämmerung und vor allem bei Nebel nicht immer.
Verlassen Sie sich also nicht nur auf die Technik – verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb eines Fahrzeugs ist immer der Fahrzeugführer/die Fahrzeugführerin.
Nebelscheinwerfer:
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen dürfen auch Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Nebelschlussleuchten:
Nebelschlussleuchten dürfen nur benutzt werden, wenn bei Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. In allen anderen Fällen ist die Nutzung der Nebelschlussleuchten unzulässig.
Sobald die Sichtweite weniger als 50 m beträgt, darf man auch außerorts nicht schneller als 50 km/h fahren.
Bei missbräuchlicher Benutzung drohen empfindliche Bußgelder.
Darum die Bitte der Kreisverkehrswacht an alle Verkehrsteilnehmenden:
Machen Sie sich sichtbar und schalten Sie das Licht ein!
