Plötzlicher Wintereinbruch…eine schöne Bescherung?!?
Fahrzeug:
- Ziehen Sie rechtzeitig (Regel von Oktober – Ostern) Winterreifen auf Ihr Fahrzeug auf.
Vorgeschrieben sind Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, - Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.
Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke.
Auch Ganzjahresreifen, die dieses Symbol tragen erfüllen die Voraussetzungen für die Winterreifenpflicht. - Die Mindestprofiltiefe für Reifen beträgt 1,6 mm, für Winterreifen und Ganzjahresreifen, welche der Winterreifenpflicht entsprechen sollten, besser 4 mm Profil haben.
- In der kalten Jahreszeit sind Eiskratzer, ein kleiner Besen, und Abdeckmaterial nützliche Helfer, damit Sie Ihr Fahrzeug schnee- und eisfrei halten können.
Die Wischanlage sollte mit einer Frostschutzmischung versehen sein, damit Sie auch immer den richtigen Durchblick haben.
Mensch:
- Planen Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen mehr Zeit ein.
- Fahren Sie immer aufmerksam und defensiv.
- Halten Sie ausreichend Abstand ein, da sich der Bremsweg bei glatten Straßen deutlich erhöht.
- Fahren Sie bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte deutlich langsamer. Die Straßenverkehrsordnung erlaubt nur eine Geschwindigkeit, die den Witterungs- und Straßenverhältnissen angepasst ist.
Die Kreisverkehrswacht Straubing e.V. wünscht allen Verkehrsteilnehmenden, dass Sie sicher durch den Winter kommen.
Bildunterschrift: Quelle: ADAC