Ohne Alkohol und Drogen im Straßenverkehr!
von Ludwig Peter
Dieter Kluske erläuterte die Wirkung von Alkohol und Drogen auf unseren Körper und wies darauf hin, dass diese Wirkungen bei jeder Person unterschiedlich stark ausfallen können. Nach dem Konsum von Alkohol oder Drogen ist vor allem die Aufmerksamkeit und das Reaktionsvermögen eingeschränkt, was sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirkt
Beim Alkohol unterscheidet man zwischen der relativen und der absoluten Fahruntüchtigkeit. Die relative Fahruntüchtigkeit beginnt bei 0,5 Promille, während man bei einem Blutalkoholwert von 1,1 oder mehr Promille absolut fahruntüchtig ist.
Mit dem neuen Cannabisgesetz wurde vom Gesetzgeber der Grenzwert für die relative Fahruntüchtigkeit bei einem Nachweis von 3,5 nG THC festgelegt.
Für Führerscheininhaber in der Probezeit und Personen bis 21 Jahre gilt eine 0,0 Promillegrenze für die Teilnahme am Straßenverkehr und auch der Einfluss von Drogen ist hier tabu.
Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit für Radfahrende liegt bei 1,6 Promille.
Verstöße gegen die relative Fahruntüchtigkeit stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld und Fahrverbot geahndet.
Liegt ein Verstoß gegen die absolute Fahruntüchtigkeit vor, oder verursacht man im Zustand der relativen Fahruntüchtigkeit unter dem Einfluss von Alkohol ab 0,3 Promille oder unter dem nachweisbaren Einfluss von Drogen einen Verkehrsunfall begeht man eine Straftat, welche den Entzug der Fahrerlaubnis und ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Fahrzeugführende, die mit einem Blutalkoholwert von mehr als 1,6 Promille erwischt werden müssen sich in jedem Fall einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen und bekommen ihre Fahrerlaubnis erst nach erfolgreich durchgeführter Untersuchung wieder.
Während in Deutschland im Jahr 1980 noch 3.290 Personen bei insgesamt 76.174 Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss ihr Leben verloren, waren dies im Jahr 2021 165 Personen bei 32.453 Verkehrsunfällen.
Ins Leben gerufene Kampagnen wie „Don`t drink and drive“ oder die Kampagne der Verkehrswachten und der Polizei „Bsuffa Spatzl foahrst ned!“ sowie eine verstärkte Überwachung durch die Polizei haben hier zu einem deutlichen Rückgang geführt.
Großer Andrang herrschte am Rauschbrillenparcours und Reaktionstest. Mit verschieden starken Rausch- und Drogenbrillen konnte man einen Parcours oder den Reaktionstest absolvieren. Die Teilnehmenden berichteten, das sie mit der Rauschbrille plötzlich zwei Linien sahen, obwohl es nur eine gab und sie Gleichgewichtsprobleme hatten. Bei Nutzung der Drogenbrille hatten die Personen Probleme mit dem Raumgefühl.
Zum Abschluss bedankte sich Frau Urban bei den beiden Referenten für den kurzweiligen und informativen Abend.