Landstraßenplakat – Aktion Schulweghelfer/-helferinnen GESUCHT
von Ludwig Peter
Dem Einsatz ehrenamtlicher Schulweghelfer ist es zu verdanken, dass sich in den letzten Jahrzehnten kein schwerer oder sogar tödlicher Verkehrsunfall an gesicherten Überwegen ereignet, hat
Die Einrichtung von Schulwegdiensten mindert die Gefahren auf dem Schulweg wesentlich.
Die Gewinnung von Verkehrshelferinnen und Verkehrshelfern ist ein vorrangiges Ziel des Bayerischen Innenministeriums sowie des Bayerischen Kultusministeriums. Daher richtet sich der Appell zum Schuljahresbeginn an alle Bürgerinnen und Bürger: „Das gemeinsame Ziel für ganz Bayern war und ist: Keine verletzten oder gar getöteten Kinder auf dem Schulweg. Es ist deshalb besonders wichtig, dass sich künftig noch mehr Freiwillige für dieses Ehrenamt begeistern."
Wie wird man Verkehrshelferin/Verkehrshelfer?
Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Mehrere Kommunen oder Aufgabenträger für die Schülerbeförderung können einen gemeinsamen Schulwegdienst einrichten.
Vor Einrichtung eines Schulwegdienstes sind die Schule, der Elternbeirat, der Örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte, die Polizei und die örtliche Verkehrswacht zu hören. Die Landesverkehrswacht Bayern e.V. und die örtlichen Verkehrswachten werden die Kommunen bzw. Aufgabenträger unterstützen und, soweit möglich, die erforderlichen Ausrüstungen zu Verfügung stellen.
Schülerinnen und Schüler können im Schulwegdienst nur eingesetzt werden, wenn sie sich freiwillig zur Verfügung stellen, mindestens 13 Jahre alt sind, ausnahmsweise 12 Jahre z. B. bei Teilhauptschulen, persönlich für den Schulwegdienst geeignet sind und eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Benennung von geeigneten Schülerinnen und Schülern erfolgt durch die Schulleitung.
Für die freiwillige Mitarbeit als Schulweghelferin / Schulweghelfer sollen auch geeignete Erwachsene gewonnen werden. Jede Schule sollte eigeninitiativ ebenfalls um die Gewinnung von Schulwegdiensten besorgt zu sein. Die Personen der Schulwegdienste werden durch die Polizei ausgebildet, eingewiesen, fortgebildet und betreut.
Wo kann man sich melden? Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind als Schülerlotsin/Schülerlotse tätig werden soll oder Sie selbst als Schulweghelferin/Schulweghelfer aktiv sein möchten, dann sind ihre möglichen Ansprechpartner:
- die Schule, die Ihr Kind besucht und hier die Klassenleitung oder die Schulleitung
- die Verkehrserzieherin/der Verkehrserzieher bei der Polizeiinspektion Straubing
- der örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte – Elmar Hartl, Stadt Straubing
- die Kreisverkehrswacht Straubing e.V.
*Quelle:
Landesverkehrswacht, Gemeinschaftsaktion „Sicher zur Schule – Sicher nach Hause“
